Grundstücksvermessung – Lageplan

Lageplan zum Bauantrag (nach § 9 SächsBO-DurchführVO)

Grundlage des Lageplans zum Bauantrag ist ein vermessungstechnischer Lage- und Höhenplan.

In diesen werden vom Architekten das geplante Bauprojekt übernommen und anschließend die baulichen Festsetzungen der Sächsischen Bauordnung, sowie des zuständigen Bauordnungsamts eingearbeitet.

Dazu gehören u.a. folgende Angaben:

• Grundstücksgrenzen
• Bebauungsplan (falls vorhanden)
• Bauart des geplanten Gebäudes
• Abstandsflächen des geplanten Gebäudes
• Zufahrten, Stellplätze, sonstige befestigte Flächen
• Grund-, Geschossfläche und Baumasse
• Entwässerung
• Baulasten / Grunddienstbarkeiten
• Grenzabstände

 

Lageplan zum Bauantrag

 Ergänzend zum Lageplan wird der schriftliche Teil „Anlage 8“

Kontakt

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