Grundstücksvermessung – Lageplan
Lageplan zum Bauantrag (nach § 9 SächsBO-DurchführVO)
Grundlage des Lageplans zum Bauantrag ist ein vermessungstechnischer Lage- und Höhenplan.
In diesen werden vom Architekten das geplante Bauprojekt übernommen und anschließend die baulichen Festsetzungen der Sächsischen Bauordnung, sowie des zuständigen Bauordnungsamts eingearbeitet.
Dazu gehören u.a. folgende Angaben:
• Grundstücksgrenzen
• Bebauungsplan (falls vorhanden)
• Bauart des geplanten Gebäudes
• Abstandsflächen des geplanten Gebäudes
• Zufahrten, Stellplätze, sonstige befestigte Flächen
• Grund-, Geschossfläche und Baumasse
• Entwässerung
• Baulasten / Grunddienstbarkeiten
• Grenzabstände
Lageplan zum Bauantrag
Ergänzend zum Lageplan wird der schriftliche Teil „Anlage 8“